Allgemeine Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung aller Unternehmen wird nach einheitlichen, nachfolgend aufgeführten Grundsätzen vorgenommen. Für Bilanzpositionen, die im Folgenden nicht explizit aufgeführt und beschrieben werden, erfolgt die Bewertung zu Marktwerten.
Fremdwährungen
Die Umrechnung fremder Währungen im Rahmen der Konsolidierung entfällt, da es in der Sanitas Gruppe keine Gesellschaften mit Fremdwährungsabschlüssen gibt. Die Umrechnungen von Fremdwährungspositionen erfolgen zu aktuellen Kursen am Jahresende.
Immaterielle Anlagen
Der Goodwill aus der Akquisition von Tochtergesellschaften und dem Zukauf von Versicherungsportfolios wird in der Regel über 5 Jahre, in begründeten Fällen über höchstens 20 Jahre abgeschrieben. Der Goodwill wird zusätzlich jährlich auf seine Werthaltigkeit überprüft. Die übrigen immateriellen Anlagen enthalten hauptsächlich Ausgaben für Projekte, die in der Regel über 3 Jahre abgeschrieben werden.
Kapitalanlagen
Grundstücke und Bauten. Die Bewertung erfolgt zu Marktwerten nach der Discounted-Cash-Flow-Methode (DCF). Die Liegenschaften werden in einem Dreijahreszyklus bewertet. Neu erworbene oder selbst gebaute Liegenschaften werden zu Anschaffungskosten bilanziert und erstmals nach drei Jahren nach der DCF-Methode bewertet.
Festverzinsliche Kapitalanlagen. Darin enthalten sind Festgelder, Money Market Funds und Obligationen. Die Festgelder und Money Market Funds werden zu Marktwerten bewertet. Die Bewertung der Obligationen erfolgt nach der Amortized-Cost-Value-Methode, abzüglich der betriebsnotwendigen Wertberichtigung auf Positionen mit andauerndem Wertverlust. Die Bildung oder Auflösung der Wertberichtigung wird unter Erfolg aus Kapitalanlagen ausgewiesen.
Aktien und ähnliche Anlagen. Die Bewertung erfolgt zu Marktwerten. Alle Veränderungen werden über die Erfolgsrechnung erfasst.
Derivate. Die Derivate werden zu Marktwerten bewertet. Zu den Derivaten gehören Devisentermin- und Optionskontrakte, Zertifikate auf Aktienindizes sowie Futures. Devisenterminkontrakte sowie Optionen werden sowohl zur Absicherung von Wechselkurs- und Marktpreisschwankungen wie auch zur effizienteren Bewirtschaftung (Erwerbsvorbereitung und Ertragsverbesserung) eingesetzt.
Darlehen und Hypotheken. Die Darlehen und Hypothekardarlehen werden zum Nominalwert abzüglich notwendiger Wertberichtigungen bilanziert.
Aktiven aus Arbeitgeberbeitragsreserven. Die Arbeitgeberbeitragsreserven werden in der Konzernrechnung unter den Kapitalanlagen zum Nominalwert bilanziert. Liegt ein Verzicht auf die Verwendung der Arbeitgeberbeitragsreserven vor, erfolgt eine Wertberichtigung des bilanzierten Nominalwerts. Die Bildung und Auflösung der Wertberichtigung wird über den Personalaufwand erfasst.
Übrige Sachanlagen
Investitionen in Sachanlagen werden zum Anschaffungswert oder zum tieferen Nutzwert aktiviert und linear über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Dabei gelten folgende betriebswirtschaftliche Nutzungsdauern:
– Mobiliar und Einrichtungen: 5 Jahre
– Hardware und Software: 3 Jahre
Forderungen
Die Forderungen werden mit ihrem Nominalbetrag abzüglich Wertberichtigungen bilanziert.
Steuerrückstellungen
Die laufenden Steuern werden zum effektiven Steuersatz berechnet. Daraus resultierende Rückstellungen werden unter den passiven Rechnungsabgrenzungen ausgewiesen. Die Abgrenzung der latenten Ertragssteuer basiert auf einer bilanzorientierten Sichtweise und ist mittels der Comprehensive-Liability-Methode (gültige oder zukünftig zu erwartende Steuersätze) berechnet worden. Aufgrund dieser Berechnungen resultiert für das Berichtsjahr ein Steuersatz von 22 Prozent.
Versicherungstechnische Rückstellungen
Die versicherungstechnischen Rückstellungen für das VVG-Geschäft werden aufgrund der von der FINMA bewilligten Geschäftspläne ermittelt. Im KVG-Geschäft werden die Rückstellungen nach denselben Prinzipien festgelegt.
Rückstellungen für Schadenfälle. Die Schadenrückstellungen inklusive der Rückstellungen für Schadenbearbeitungskosten werden nach anerkannten aktuariellen Methoden ermittelt. Es handelt sich bei den Rückstellungen um einen erwartungstreuen Schätzer der zukünftigen nicht diskontierten Zahlungen.
Alterungs- und Zügerrückstellungen. Die Alterungsrückstellungen und die Rückstellungen aus Prämienabgeltungen für Züger werden nach dem Kapitalwertverfahren bestimmt. Die Alterungsrückstellung ergibt sich als Differenz zwischen dem Barwert der zukünftigen Leistungen und dem Barwert der zukünftigen Nettoprämien. Die Rückstellungen aus Prämienabgeltungen für Züger entsprechen dem Barwert der zukünftigen Prämienanteile aus den Abgeltungen. Die Berechnung erfolgt pro versicherte Person in Form einer direkt beginnenden, jährlich vorschüssig zu zahlenden Leibrente. Die Mortalität wird der jeweils aktuellen Version der vom Bundesamt für Statistik herausgegebenen Volkssterbetafel entnommen. Momentan ist dies die Tafel SM / SF 1998 / 2003. Die Stornowahrscheinlichkeit wird eingerechnet, und der Zinssatz beträgt 2 Prozent.
In den Alterungs- und Zügerrückstellungen sind die Alterungs- und Migrationsrückstellungen für die Produkte Halbprivat und Privat von Sanitas enthalten. Diese werden bis zum Erreichen des Niveaus von ordentlichen Alterungsrückstellungen nach einem mit der FINMA abgesprochenen und im Geschäftsplan bewilligten Verfahren geäufnet.
Family-Bonus. Die Rückstellungen für den Family-Bonus entsprechen den Treueprämien, welche die sich im Bestand befindenden Kinder per Ende des Jahres angespart haben.
Rückstellungen für Überschussbeteiligungen. Die Rückstellungen für Überschussbeteiligungen entsprechen dem über die Berechnungsperiode aufgelaufenen Anteil an rückzuerstattenden Überschüssen.
Versicherungstechnische Schwankungs- und Sicherheitsrückstellungen. Die versicherungstechnischen Schwankungs- und Sicherheitsrückstellungen des bestehenden Geschäfts werden für Unsicherheiten in der Bestimmung der versicherungstechnischen Rückstellungen und für die inhärenten Zufallsschwankungen in der Schadenabwicklung benötigt. Sie dienen dazu, ungünstige und vorteilhafte Entwicklungen der Leistungskosten aufzufangen, und werden unter Berücksichtigung der Diversifikation, der Grösse und der Struktur der Versicherungsportfolios gebildet und aufgelöst. Der Richtwert für die Schwankungsrückstellungen ist 10 Prozent des Prämienertrags des laufenden Jahres. Die obere Grenze für die Rückstellungen ist der Richtwert plus 25 Prozent, die untere Grenze ist null.
Verbindlichkeiten
Bei dieser Position handelt es sich vornehmlich um Verpflichtungen gegenüber Versicherten bzw. Leistungserbringern sowie um vorausfakturierte Prämien. Die Verbindlichkeiten werden zum Nominalbetrag bilanziert.
Rückstellungen für Risiken in den Kapitalanlagen
Die Rückstellung für Risiken in den Kapitalanlagen bildet die langfristigen Volatilitäten des Kapitalmarkts ab. Die Rückstellung bemisst sich am Gesamtportfolio und wird jedes Jahr überprüft. Die Zielrückstellung für Risiken in den Kapitalanlagen wird wie folgt berechnet:
– 10 Prozent auf dem Anschaffungswert der festverzinslichen Kapitalanlagen plus
– 20 Prozent auf dem Anschaffungswert der Aktien und ähnlicher Anlagen
Die Prozentsätze basieren auf Erfahrungswerten. Die Zielrückstellungen, die auf Basis der Prozentsätze ermittelt wurden, liegen zwischen den Zielwerten, die auf Basis des Expected Shortfall mit einem Konfidenzniveau von 95 Prozent und demjenigen mit einem Konfidenzniveau von 99 Prozent errechnet wurden.