Mit dem Abschluss von Versicherungen geht die Sanitas Gruppe gegenüber ihren Kundinnen und Kunden langfristige Verpflichtungen ein. Finanzielle Nachhaltigkeit erfordert, dass die Sanitas Gruppe ihre Verpflichtungen stets mit hoher Sicherheit erfüllen kann. Sie muss deshalb über ausreichende Rückstellungen und genügend Eigenkapital verfügen. Die Massnahmen zur Gewährleistung der finanziellen Nachhaltigkeit sind darum insbesondere mit dem Risikomanagement der Sanitas Gruppe eng verknüpft.
Solvenzanforderungen
Solvenzanforderungen definieren die Eigenmittel, die ein Versicherer benötigt, um die eingegangenen Risiken bei deren Eintritt mit hoher Sicherheit zu decken. Die Solvenz von Krankenversicherungen wird durch die Aufsichtsbehörden nach verschiedenen Methoden beurteilt. Dabei wird nach den Bereichen soziale Krankenversicherung (Krankenversicherungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung, KVG) und Krankenzusatzversicherung (Krankenzusatzversicherungen nach dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag, VVG) unterschieden.
Krankenversicherungen nach dem am 1. Januar 1996 in Kraft getretenen KVG müssen für die obligatorische Krankenversicherung ausreichende Reserven bilden, deren Sollbetrag jenem Wert entspricht, den die Reserven im Laufe eines Jahres mit einer Sicherheit von 99 Prozent nicht unterschreiten. Dieser Wert muss von den Krankenversicherern bis zum Jahr 2017 erreicht werden. Bis dahin müssen die Krankenversicherungen über die sogenannten Sicherheitsreserven nach altem Recht verfügen.
Krankenversicherungen, die das Zusatzversicherungsgeschäft betreiben, sind verpflichtet, die Solvenzanforderungen gemäss dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) vom 17. Dezember 2004 zu erfüllen. Dabei muss das Versicherungsunternehmen über ausreichend freie und unbelastete Eigenmittel für seine gesamte Tätigkeit verfügen (Solvabilitätsspanne). Die Einzelheiten sind in der Aufsichtsverordnung (AVO) vom 9. November 2005 geregelt. Die Solvabilität wird nach Massgabe des Geschäftsumfangs und der anrechenbaren Eigenmittel (Solvabilität 1) sowie nach der Massgabe der Risiken, denen das Versicherungsgeschäft ausgesetzt ist (Schweizer Solvenztest SST), ermittelt.
Die Sanitas Gruppe sowie die Sanitas Gesellschaften erfüllen die gesetzlichen Kapitalanforderungen per 31. Dezember 2014.
Anlagestrategie
Der Verwaltungsrat ist für die Anlagestrategie verantwortlich. Diese beruht auf dem Asset-and-Liability-Konzept, das verlangt, dass Kapitalanlagen (Assets) und Verpflichtungen (Liabilities) bezüglich Eigenschaften wie Risikograd, Fristen usw. aufeinander abgestimmt werden. Zur Bewertung des Gesamtrisikos des Anlageportfolios wendet die Sanitas Gruppe unter anderem die Value-at-Risk-Methode und die Expected-Shortfall-Methode an.
Versicherungstechnik
Versicherungstechnische Analysen schaffen die Grundlage zur Berechnung adäquater Prämien für die verschiedenen Versicherungsangebote. Zudem muss die Sanitas Gruppe vorausschauend Reserven und Rückstellungen bilden, die dem Umfang ihres Versichertenbestands und den versicherten Risiken entsprechen. Diese Aufgaben liegen im Kompetenzbereich des Aktuariats der Sanitas Gruppe. Die Sanitas Gruppe stellt sicher, dass die Methoden, die zur Festlegung der Rückstellungen angewendet werden, stets den neusten aktuariellen Standards entsprechen.